Bündnis 90/Die Grünen sichert transparente Umsetzung und fordert berlinweiten Fonds für Grundstücksankäufe
In der Sitzung am 21. April hat die Bezirksverordnetenversammlung für fünf Gebiete in den Ortsteilen Moabit und Wedding soziale Erhaltungsverordnungen (sog. Milieuschutzgebiete) – gegen die Stimmen der CDU – beschlossen. Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden zudem Prüfkriterien zur Umsetzung der Verordnungen beschlossen, die eine transparente Genehmigung- bzw. Versagungspraxis der Verwaltung bei Anträgen auf Modernisierungen von Wohnungen sicherstellen. Des Weiteren fordert die BVV auf unsere Initiative einen berlinweiten Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebiete.
Damit findet der 4-jährige Kampf für bezahlbares Wohnen gegen den sich jahrelang dagegen stemmenden CDU-Baustadtrat Carsten Spallek endlich ein glückliches Ende.
Im Mai 2012 hatte die bündnisgrüne Fraktion eine erste Milieuschutzinitiative für das nördlich Moabit gestartet, die damals vom Stadtrat ausgebremst wurde. Die vom „Runden Tisch gegen Gentrifizierung Moabit“ organisierte Konferenz „Mietenstopp in Moabit!“ (pdf-Datei) im Juni 2013 erzwang jedoch eine positive Positionierung der anderen Fraktionen und eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses im August 2013.
Eine Vielzahl von Anfragen und Anträgen der BVV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Stadtentwicklungsausschusssitzungen später haben sich nun BVV und Mieterinitiativen durchgesetzt.
FRANK BERTERMANN, stadtentwicklungspolitischer Sprecher, sagt dazu: „Wir bedanken uns bei allen Engagierten, die mit uns zusammen diesen Erfolg feiern können. Mit der Festsetzung der Milieuschutzgebiete gibt es nun die Möglichkeit, bei ca. 96.000 BewohnerInnen in Mitte Einfluss gegen Luxusmodernisierungen zu nehmen. Durch die Festsetzung von Prüfkriterien ist zudem für EigentümerInnen und MieterInnen ein transparentes Verwaltungshandeln sichergestellt. Das Land Berlin ist aufgefordert, endlich über die Bereitstellung eines Ankaufsfonds die Umsetzung bei den EigentümerInnen sicherzustellen, die sich den Milieuschutzzielen verweigern.“
Weiterführende Informationen
- BVV-Beschluss zu Erhaltungsverordnungen Birkenstraße, Waldstraße, Leopoldplatz, Sparrplatz, Seestraße
- BVV-Beschluss zu „Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezfischen Mietspiegel“
- BVV-Beschluss zu „Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten durch Ankauffonds sicherstellen“
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