Von Armut betroffene oder bedrohte Personen sitzen in der Bürokratie oft am kürzeren Hebel. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt in das September-Plenum hierzu zwei Anträge ein. Erstens soll das Bezirksamt Personen mit niedrigem Einkommen bzw. Transferleistungsbezug von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreien und sich beim Senat für eine Änderung der Landesgebührenordnung in diesem Sinne einsetzen. Des Weiteren soll das Bezirksamt Maßnahmen ergreifen, um nachgezahlte Sozialleistungen vor Pfändungen zu schützen. Dies ist notwendig, da diese Nachzahlungen regelmäßig den zuvor bescheinigten und geschützten Freibetrag übersteigen.
Dazu sagt TAYLAN KURT, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Bei vielen Menschen bleibt der Kühlschrank leer, weil Nachzahlungen vom Amt durch Kontopfändungen abgezweigt werden. Die Betroffenen haben dann nur einen Bruchteil ihres Geldes zum Leben. Das Bezirksamt muss mitdenken und hier seiner Verantwortung gerecht werden. Neuneinhalb Jahre sollen Sozialhilfeempfänger*innen 25 Cent im Monat sparen, um sich einen Personalausweis leisten zu können. Und alle zehn Jahre muss ein neuer her. Wir wollen diese Regelung abschaffen und setzen uns für einen Gebührenerlass ein; und ebenso dafür, dass die Gebührenordnung für von Armut Betroffene berlinweit geändert wird.“
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