Wir in Mitte: Satzung
Satzung der Bezirksgruppe Mitte von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
Zuletzt geändert am 04. Oktober 2020.
1. Die Bezirksgruppe
- Die Bezirksgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mitte von Berlin ist eine Bezirksgruppe entsprechend (§ 9) der Landessatzung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Berlin und ein Kreisverband entsprechend (§ 8) der Bundessatzung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
2. Versammlungen
- Die Bezirksgruppe tagt in der Regel einmal monatlich dienstags an festen Orten. Dazu wird schriftlich unter Angabe des Termins, Sitzungsortes und der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen eingeladen.Die Versammlungen sind auf eine Dauer von zweieinhalb Stunden zu begrenzen, es sei denn, während der Versammlung wird im Einzelfall eine Verlängerung beschlossen. Ein Beschluss über die Verlängerung der Versammlung muss innerhalb der ersten zwei Stunden erfolgen. In Ausnahmesituationen, die ein Treffen an festen Orten erschweren, können die Versammlungen als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden.
- Einmal jährlich findet innerhalb des ersten Quartals des Kalenderjahres eine ordentliche Hauptversammlung in der Regel als Halbtagsveranstaltung statt, um die erforderlichen Wahlen durchzuführen. Dazu wird gesondert mit einer Frist von 14 Tagen eingeladen. Diese Hauptversammlung wählt den Vorstand, die Delegierten und die RechnungsprüferInnen. Sie beschließt über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht der RechnungsprüferInnen.
- Termine der Bezirksgruppe sind in der Geschäftsstelle auszulegen und auf der Website zugänglich zu machen. Anträge zur Änderung der Satzung sind zur Einladungsfrist in der Geschäftsstelle der Bezirksgruppe bereitzuhalten und auf der Website zugänglich zu machen.
- Beschlussprotokolle sind in der Geschäftsstelle bereitzuhalten und in der Regel auf der Website zugänglich zu machen.
- Die Bezirksgruppe strebt an, alle Veranstaltungen divers zu gestalten. Dies bedeutet, dass als Referent*innen immer FIT*-Personen und Personen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen bevorzugt werden. Zu den marginalisierten Gruppen gehören alle, die in unserer Gesellschaft Diskriminierung erfahren. Bei unseren Veranstaltungen mit mehr als einer Referent*in muss eine Quotierung von mindestens 50% FIT*-Personen eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der entsprechende TO-Punkt nicht stattfinden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % aller in einem Halbjahr eingeladener Referierender FIT*-Personen sind. Bei unseren Veranstaltungen werden werden Expert*innen und moderierende Personen getrennt quotiert.
3. Delegierte, Mandate und Nominierungen
- Die Delegierten und stellvertretenden Delegierten (Landesausschuss, Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz) werden in jedem Kalenderjahr gewählt. Das Mandat endet mit der folgenden ordentlichen Hauptversammlung.
- Jedes Mandat kann auf einer Versammlung der Bezirksgruppe, zu der entsprechend und mit 10 Tagen Einladungsfrist eingeladen worden ist, mit Zweidrittelmehrheit entzogen werden.
- Erforderliche Nachwahlen sind unverzüglich durchzuführen, das Mandat ist auf die restliche Zeit der begonnenen Wahlperiode beschränkt.
- Mitglieder des Bezirksamts werden durch die Bezirksgruppe nominiert. Die Nominierung erfolgt in der Regel geheim. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, kann offen abgestimmt werden.
4. Der Vorstand
- Die Bezirksgruppe wählt einen Vorstand.
- Der Vorstand besteht aus sechs Personen, von denen eine als FinanzverantwortlicheR in einem separaten Wahlgang gewählt wird. Der Vorstand ist mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Eine Mitgliedschaft im Vorstand ist ausgeschlossen für
- Bezirksamtsmitglieder
- Bezirksverordnete
- Personen, die in finanzieller Abhängigkeit von Bezirksgruppe und BVV-Fraktion stehen.
- Der Vorstand wird in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Erforderliche Nachwahlen sind unverzüglich durchzuführen, das Mandat ist auf die restliche Zeit der begonnenen Wahlperiode beschränkt.
- Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und legt die Geschäftsverteilung fest. Diese sind auf der Website zu veröffentlichen.
- Der Vorstand leitet die Bezirksgruppe und führt ihre Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Bezirksgruppe nach außen zu vertreten
- die Sitzungen der Bezirksgruppe inhaltlich vorzubereiten, einzuberufen, und durchzuführen
- Bindeglied zwischen Bezirksgruppe und BVV-Fraktion sowie zu den Stadtteil- und Arbeitsgruppen und zum Landesvorstand zu sein
- federführend durch die/den FinanzverantwortlicheN die Finanzen der Bezirksgruppe zu verwalten.
- Die Bezirksgruppe kann dem Vorstand weitere Aufgaben übertragen.
- Der Vorstand legt jährlich einen Haushaltsplanentwurf für das kommende Haushaltsjahr der Bezirksgruppe zur Entscheidung vor.
- Der Vorstand berichtet regelmäßig in den Versammlungen der Bezirksgruppe. Er legt zur ordentlichen Hauptversammlung einen Tätigkeitsbericht vor.
- Die Sitzungstermine und Tagesordnungen sind in der Geschäftsstelle und über das Internet bekannt zu geben. Beschlussprotokolle sind in der Geschäftsstelle der Bezirksgruppe bereitzuhalten und in der Regel auf der Website zugänglich zu machen
5. Rechnungsprüfung
- Die Bezirksgruppe wählt im Jahr nach der Wahl des Vorstands einen Rechnungsprüfungsausschuss, welcher aus mindestens zwei Mitgliedern besteht und bis zu zwei StellvertreterInnen haben kann. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den jährlichen Haushaltsabschluss und legt zur ordentlichen Hauptversammlung einen Rechnungsprüfungsbericht vor.
6. Stadtteil- und Arbeitsgruppen
- Innerhalb der Bezirksgruppe können Stadtteilgruppen sowie thematische Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Der Vorstand ist hierüber in Kenntnis zu setzen. Termine sind bekannt zu machen.
7. Schlussbestimmungen
- Diese Satzung tritt mit Beschluss in Kraft.
- Änderungen an der Satzung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Alle Versammlungen und Sitzungen sind öffentlich.
- Die Bestimmungen der Landessatzung sind zu beachten und einzuhalten.
- Alles weitere regelt die Beitrags-und Kassenordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
- Delegierte, die im Oktober 2020 oder später gewählt werden, bleiben bis zu einer Versammlung zum Zweck der Delegiertenwahl im Amt. Diese Versammlung findet spätestens im vierten Quartal 2021 statt. Das Mandat der dort gewählten Delegierten endet mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17.04.2012
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