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: Bündnisgrüne in Berlin-Mitte ziehen zum Verfassungsgerichtshof, um Wählerwillen durchzusetzen

B90/GRÜNE Berlin-Mitte

Damit soll der Wählerwille in Berlin-Mitte gerichtlich durchgesetzt werden. Ziel ist die Feststellung des Verlusts des Sitzes der zu Unrecht berufenen Bewerberin Ingrid Bertermann und die gerichtliche Anordnung der Berufung des berechtigten nächstplatzierten Bewerbers.

Lara Liese & Florian Maaß, Mitglieder des Kreisvorstands:
Wer für die GRÜNEN antritt, soll die Wählerinnen und Wähler der GRÜNEN auch nach der Wahl vertreten. Knapp 36.000 Menschen haben ihre Stimme für GRÜNE Politik im Bezirk abgegeben, das entspricht 18 Plätzen im Bezirksparlament. Für einen GRÜNEN Platz haben also knapp 2.000 Menschen GRÜN gewählt. Diese Stimmenzahl ist im Fall von Ingrid Bertermann der Linkspartei zugefallen, das sind 5,6 Prozent der GRÜNEN Stimmen. Das missachtet den Wählerwillen und ist politisch unhaltbar. Wir haben Ingrid Bertermann deshalb mehrfach aufgefordert, ihr Mandat niederzulegen und nicht auf der bündnisgrünen Liste zu kandidieren. Dem ist sie nicht nachgekommen. Auch die Rechtslage ist aus unserer Sicht klar: Ingrid Bertermann hätte nicht auf unserer Liste stehen und zumindest kein Mandat erhalten dürfen. Wir leiten jetzt gerichtliche Schritte ein, um den Wählerwillen durchzusetzen.
Shirin Kreße & Tarek Massalme, Sprecher:innen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung:
Für uns als bündnisgrüne Fraktion in Berlin-Mitte stehen die Belange der Bewohner:innen im Mittelpunkt unserer politischen Arbeit. Wir wollen die Weichen für einen klimaneutralen, sozial gerechten und diskriminierungsfreien Bezirk Mitte stellen. Nach dem Wahlergebnis der Wiederholungswahl 2023 stehen uns dafür 18 Sitze in der BVV zu, momentan sind wir aber aufgrund des Partei- und Fraktionswechsels 17 GRÜNE Verordnete. Um das Wahlergebnis abzubilden, haben wir beantragt, dass der Verlust des Sitzes der zu Unrecht berufenen Bewerberin Ingrid Bertermann festgestellt und die Berufung des berechtigten nächstplatzierten Bewerbers gerichtlich angeordnet wird.
Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück, Partner, DOMBERT Rechtsanwälte:
Die Bewerberin Bertermann wurde zu Unrecht über den Bezirkswahlvorschlag des Kreisverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin-Mitte in die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin berufen. Sie hätte schon aus dem Bezirkswahlvorschlag gestrichen werden müssen. Jedenfalls aber hätte sie auf der Liste unberücksichtigt bleiben müssen, da sie zur Zeit der Annahme der Wahl nicht mehr Mitglied der Partei ist, die den Wahlvorschlag eingereicht hat. Beides folgt bereits aus den einschlägigen Bestimmungen des Berliner Wahlrechts. Darüber hinaus ist die Berufung der Bewerberin Bertermann nicht mit den Wahlrechtsgrundsätzen der Berliner Verfassung vereinbar, namentlich der Gleichheit, Freiheit und Direktheit der Wahl.

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